1. Die Anmeldung
1.
Sie können sich im Regelfall nur persönlich anmelden.
2.
Sie werden direkt bei der Anmeldung einer Klasse zugeteilt.
3.
Ihre Anmeldung ist erst gültig, wenn alle Unterlagen vorliegen und Sie eine Anmeldegebühr von 50 Euro
gezahlt haben.
4.
Mit der unterschriebenen Anmeldung sind Sie Studierende(r) des Abendgymnasi-ums und akzeptieren
Geschäftsbedingungen und Schulordnung des Abendgym-nasiums (siehe unten). Schulbescheinigungen und andere Dokumente können jedoch erst ausgestellt werden, wenn Sie am ersten Schultag zum Schulbesuch
angetreten sind.
2. Die Versetzung
1.
Die Schuljahre des Abendgymnasiums sind in Halbjahre unterteilt. Nach jedem Halbjahr der Klassen I und II wird ein Zeugnis erstellt, das die Versetzung in das nächste Halbjahr regelt.
2.
Diese Versetzung unterliegt der Versetzungsordnung
3.
In der Oberstufe entfallen Versetzungen. An ihre Stelle treten Zulassung bzw. Nicht-Zulassung zum schriftlichen oder mündlichen Abitur. Die Zulassung wird durch die Verordnung des Kultusministeriums zur gymnasialen Oberstufe geregelt.
3. Bescheinigungen
1.
Das Abendgymnasium stellt für Sie Schulbescheinigungen und Schulausweise aus. Diese sind gebührenfrei.
2.
Am Ende eines Kalenderjahres erhalten Sie auf Wunsch eine Kostenbescheinigung zur Vorlage beim
Finanzamt. Auch diese ist gebührenfrei.
3.
Schulbescheinigungen nach § 9 BAFÖG werden im ersten Halbjahr der Ober-stufe über das Abendgymnasium abgewickelt.
4.
Alle Bescheinigungen und Ausweise können nur ausgestellt werden, wenn Sie regelmäßig am Unterricht
teilgenommen haben und Ihre Schulgebühren bezahlt wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir gegenüber Ämtern und Institutionen (BAFÖG-AMT, Kassen etc.) zur Meldung verpflichtet sind, wenn Sie dem Unterricht unentschuldigt und längere Zeit fernbleiben.
5. Semestergebühren
.
Das Abendgymnasium erhebt eine Schulgebühr von € 300.- pro Schulhalbjahr, zu zahlen jeweils am 1.10. und am 01.03. eines jeden Jahres. Diese kann bei Kündigung des Schulvertrages nach dem 1.10. bzw. nach dem 01.03. nicht zurückerstattet werden. Außerdem ist bei der Anmeldung einmalig eine Verwaltungsgebühr von 50 € zu bezahlen.
Werden Gebühren von Ihrer Bank storniert oder von Ihnen nicht rechtzeitig bezahlt oder überwiesen,
erhebt das Abendgymnasium einen Aufschlag von mindestens 5 Euro, höchstens aber den Betrag,
den Ihre Bank uns in Rechnung gestellt hat. In diesem Fall geht Ihnen eine Rechnung des Abendgymnasiums
6. Die Abmeldung
1.
Sie können sich vom Abendgymnasium nur schriftlich abmelden.
2.
Die Abmeldung kann jeder Zeit erfolgen.
3.
Liegt die Abmeldung nicht spätestens 14 Tage vor Erhebung der Gebühren vor (vergleiche 5 (4)),
müssen die Gebühren des Halbjahres entrichtet werden.
4.
Die Schulbücher, die Sie über das Abendgymnasium erworben haben, befinden sich in Ihrem Besitz.
Sie haben bei Abmeldung keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten oder Rücknahme der Bücher durch das Abendgymnasium.
5.
Die Anmeldegebühr wird niemals zurückerstattet, da sie eine Bearbeitungsgebühr darstellt.
6.
Mit Ihrer Abmeldung oder Ihrem Schulaustritt erlischt automatisch Ihre Abbuchungseinwilligung.
7. Die Wiederanmeldung
1.
Haben Sie den Besuch des Abendgymnasiums durch Abmeldung abgebrochen, können Sie sich trotzdem wieder anmelden.
2.
Sie können den Besuch des Abendgymnasiums nur in der Stufe und in dem Halbjahr fortsetzen, zu der / dem eine Versetzung vorliegt.
3.
Das Recht auf Wiederanmeldung steht Ihnen nur zweimal zu. Jede weitere Wiederanmeldung bedarf der
Zustimmung der Schulleitung.
4.
Bei Wiederanmeldung wird die Anmeldegebühr erneut fällig.
8. Ausschluss vom Abendgymasium
1.
Bei Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen und die Schulordnung, kann Sie das Abendgymnasium vom
Besuch der Schule ausschließen.
2.
Einem Schulausschluss geht in der Regel die Androhung dieses Ausschlusses voraus.
Diese Androhung hat Ihnen gegenüber schriftlich zu erfolgen.
3.
In schwerwiegenden Fällen – besonders dann, wenn die Schulinteressen der Mitstudierenden gefährdet werden - kann der Ausschluss auch ohne vorherige Androhung erfolgen. Diese Entscheidung kann nur von der
Konferenz der Sie unterrichtenden Lehrer(innen) getroffen werden.
4.
Im Falle eine Schulausschlusses werden Ihnen die Gebühren des laufenden Semesters nicht rückerstattet.
9. Die Schulordnung
1.
ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen.