Das Abendgymnasium nimmt Sie als Bewerber/innen auf, wenn Sie bei Eintritt das 18.Lebensjahr erreicht haben und entweder über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder eine 2-jährige Berufstätigkeit nachweisen können (die selbständige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist der Berufstätigkeit gleichgestellt).
Die Bewerber müssen bei Beginn der Klasse II das 19. Lebensjahr erreicht haben.
Beim Nachweis der Berufstätigkeit werden Wehr- und Zivildienstzeiten sowie ein abgeleistetes freiwilliges Jahr angerechnet. Nachgewiesene Arbeitslosenzeiten können ebenfalls angerechnet werden.
Studierende des Abendgymnasiums müssen bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres der III. Klasse berufstätig bleiben oder als arbeitssuchend gemeldet sein.