Versetzungsordnung des Abendgymnasiums Esslingen
Für Klassen 1 und 2
Erläuterungen zur Versetzungsordnung am Abendgymnasium
1. Versetzt wird, wer in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens die Note 4 erhält.
Kernfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik, 2. Fremdsprache.
Nebenfächer: Geschichte, Physik, Biologie.
2. Ist dies in einem Fach nicht der Fall, so gelten folgende Ausgleichsregeln:
2.1 Eine 6 im Kernfach kann nicht ausgeglichen werden.
2.2 Eine 5 im Kernfach ist durch eine 3 in einem anderen Kernfach auszugleichen.
2.3 Eine 6 im Nebenfach ist durch eine 1 oder zweimal die 2 in einem anderen Fach auszugleichen
6 im Kernfach | kann nicht ausgeglichen werden |
5 im Kernfach | 3 in einem anderen Kernfach |
6 im Kernfach | 1 oder 2-2 in einem anderen Fach |
5 im Kernfach | 3 in einem anderen Fach |
Wenn Sie in mehr als einem Fach keine 4 erreicht haben, so gelten folgende Ausgleichsregelungen:
3.1 Zweimal die 5 im Kernfach kann nicht ausgeglichen werden.
3.2 Je eine 5 in einem Kern- und einem Nebenfach erfordern zum Ausgleich eine 2 in einem Kernfach und eine weitere 2 oder zweimal eine 3 in einem anderen Fach.
3.3 Eine 5 im Kernfach und eine 6 im Nebenfach erfordern zum Ausgleich eine 2 in einem Kernfach und eine 1 oder zweimal eine 2 in einem
anderen Fach.
3.4 Zweimal eine 6 in einem Nebenfach erfordern zum Ausgleich zweimal eine Note 1 oder eine 1 und zweimal eine 2 oder viermal eine 2 in einem
anderen Fach.
Kernfach | Nebenfach | Ausgleichsregelung |
5 - 5 | kann nicht ausgeglichen werden | |
5 | 5 | 2 im Kernfach und 2 oder 3-3 in einem anderen Fach |
5 | 6 | 2 im Kernfach und 1 oder 2-2 in einem anderen Fach |
5 - 5 | ||
5 - 6 | ||
6 - 6 | 1-1 in einem Fach oder 1-2-2 in einem Fach oder 2-2-2-2 in einem Fach |
- Am Ende der Probezeit (1.Halbjahr) erhält der Studierende ein Zeugnis, das gemäß der allgemeinen Versetzungsordnung der Abendgymnasien über die Versetzung ins nächste Halbjahr entscheidet. Erfolgt keine Versetzung gilt die Probezeit als nicht bestanden.
- Wird der Studierende ins nächste Halbjahr versetzt, werden die Noten des ersten Halbjahres nicht fortgeschrieben, d.h. die Noten am Schuljahresende ergeben sich aus den Noten im zweiten Schulhalbjahr.
- Studierende, die nicht neu in Klasse 2 einsteigen (also keine Probezeit mehr haben), erhalten am Ende des 1.Halbjahres der Klasse 2 eine Halbjahresinformation ( mit „Viertelsnoten“), die den bis dahin erreichten Leistungsstand wiedergibt. Dieser Leistungsstand fließt in die Zeugnisnoten am Ende der Klasse 2 mit ein.